Unternehmen müssen künftig alle geleisteten Arbeitsstunden elektronisch erfassen. Das sagt ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Ausnahmen soll es für Tarifparteien und Kleinstbetriebe geben.
Ab sofort sind Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, mit dem sämtliche Arbeitszeiten der Arbeitnehmer erfasst werden.
Keine Pflicht für eine Elektronische Zeiterfassung bei Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern.
Der Arbeitgeber soll laut dem Gesetzentwurf dazu verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer elektronisch aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung kann jedoch auch durch die Arbeitnehmer selbst oder durch einen Dritten erfolgen.
Die Tarifpartner sollen dem Entwurf zufolge Ausnahmen vereinbaren können. So sollen sie von der elektronischen Form abweichen und eine händische Aufzeichnung in Papierform zulassen können.
Quelle: Handwerksblatt
Stand 01.11.24